Kreisel
Der Kreisel muss vom Teilnehmer um 360 Grad im Gegenuhrzeigersinn gedreht werden. Berührt werden darf dieser Kreisel nur mit dem Vorderradreifen an der Laufrolle. Der Kreisel muss wieder innerhalb auf der am Boden aufgezeichneten Zielmarkierung zum Stehen kommen. Der Mittelpunkt der Laufradachse muss innerhalb der Zielmarkierung sein. Die Laufrolle muss nach dem ersten Anstoß, vor der 1.Wertungslinie (bei 90 Grad) und nach der 2.Wertungslinie (bei 270 Grad) nochmals berührt werden.
- Damit der Teilnehmer nicht die Möglichkeit hat, den Kreisel mutwillig zu beschädigen (d.h. mit dem ersten Anstoß den Kreisel schon fast um 360 Grad schleudert) sind 2 Wertungslinien (90 Grad und 270 Grad) markiert.
- Wird der Kreisel zwischen dem Anstoß und vor der 1.Wertungslinie (bei 90 Grad) nicht mehr berührt, gibt es Fehlerpunkte.
- Wird der Kreisel zwischen der 2.Wertungslinie (bei 270 Grad) und der Zielmarkierung nicht berührt, gibt es ebenfalls Fehlerpunkte.
Ein zweiter Versuch auch im Gegenuhrzeigersinn ist PFLICHT, solange der Kreisel die aufgezeichnete Zielmarkierung bei 360 Grad noch nicht erreicht hat. Auch ein versuchtes Anfahren gilt ohne, dass es zu einer Berührung mit dem Gerät kommen muss - als zweiter Versuch. Weitere Versuche sind NICHT erlaubt.
Fehlerwertung | |
Überrollen oder Halten vor bzw. hinter der Zielmarkierung | 2 Punkte |
Kreisel überrollt Wertungslinie 1 ( bei 90 Grad) nach dem ersten Anstoss (siehe Anmerkung in den Durchführungsbestimmungen) |
1 Punkt |
Der Kreisel wird zwischen der Wertungslinie 2 und der Zielmarkierung nicht mehr berührt |
1 Punkt |
Berühren des Kreisels ausserhalb der Laufrolle mit dem Reifen, Motorrad oder Gliedmaßen. Beimzweiten und weiteren mal berühren max. |
1 Punkt 2 Punkte |
Kreisel vor Markierung - Kein zweiter Versuch | 1 Punkt |
Fußen | 2 Punkte |
Auslassen | 5 Punkte |
Falsche Aufgabenreihenfolge; Berühren von Geräten oder Einrichtungen, die nicht zur angefahrenen Aufgabe gehören; Offensichtliche Beeinflussung zur Ergebnisverbesserung durch Dritte (auch evtl. benötigte und gewährte Hilfe) |
5 Punkte |